#Arbeitsrecht 4 mjam

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Was sind allerdings die großen Probleme dieses Vertrags? Welche Rechte sind denn so wichtig, dass man sie nicht für Flexilibität verkaufen sollte?

Den Hashtag der Social Media Kampagne #Arbeitsrecht4Mjam, die zu unserer Unterstützung von der SPÖ-Abgeordneten Julia Herr und SJ-Obmann Paul Stich ins Leben gerufen wurde, findet man seit Jahresbeginn auf den bunten Stickern des Riders Collective, die wir an Kolleg*innen verteilen und auf unsere Rucksäcke kleben (oder die man dann vielleicht überall in der Stadt findet). Darin wird angeprangert, dass Arbeitnehmer*innenrechte einfach umgangen werden und den Freien Dienstnehmer*innen vieles vorenthalten wird. Für FDs gibt es beispielsweise

- keinen bezahlten Urlaub

- keinen voll bezahlten Krankenstand, das heißt Einkommensverlust durch Unfall oder Krankheit

- keinen Kollektivvertrag, damit keinen Mindestlohn und kein 13. und 14. Gehalt

- keine Mitsprache im Betrieb, also kein Betriebsrat, der im Interesse der Belegschaft handelt und auch einzelnen Kolleg*innen bei Problemen stark zur Seite stehen kann.

Okay nicht okay, warum arbeitet man dann überhaupt als FD für Mjam?

Flexibilität

Dennoch sind viele Freie Dienstnehmer*innen mit ihrem Vertrag zufrieden. Der große Wert darin: Flexibilität. Studierende oder Eltern können arbeiten wann sie wollen, andere können so viel oder wenig arbeiten wie sie wollen. Viele arbeiten neben AMS-Bezügen oder Bildungskarenz geringfügig oder jeden Tag oft weit über 40 Stunden pro Woche. Rechtlich spricht aber nichts dagegen, den Schichtplan auch als ED flexibel zu gestalten - Lieferando schafft das ja auch. Einzig Letzteres geht als Echte Dienstnehmerin nicht - jedenfalls nicht ohne Überstundenzuschläge. Dabei dauert der Durchrechnungszeitraum für Überstunden laut Kollektivvertrag 52 Wochen. Das heißt, man könnte die umstrittene aber 2018 beschlossene 60-Stunden-Woche ein Jahr lang ausreizen und bei vollen Bezügen entsprechend ein halbes Jahr länger auf Urlaub fahren.

Keine Verpflichtungen

Was also wohl eher das Argument für den Freien Dienstvertrag ist, sind die wenigen Verpflichtungen. Man kann spontan den Dienst am selben Tag absagen, wenn das Wetter schlecht ist oder man keine Lust hat. Als FD braucht man keinen Grund angeben, warum man nicht zur Arbeit kommt. Wenn du die Anweisung bekommst, beim Kunden 10 Minuten zu warten, oder ein Beweisfoto zu machen, oder zurück ins Zentrum zu fahren, musst du das nicht unbedingt tun, weil als FD bist du nicht an Weisungen gebunden. Das alles darfst du ohne Androhung von Konsequenzen tun oder lassen. Umgekehrt kann dich aber auch deine Arbeitgeberin ohne Angabe von Gründen kündigen. Tatsächlich wird für FDs niemals ein Grund genannt, warum sie gekündigt werden. Ein Rider Captain erklärte mir einmal: "Rechtlich dürfen wir keinen Kündigungsgrund nennen". Das ist natürlich Unsinn, rechtlich darf man immer einen Grund nennen, warum jemand gekündigt wird. Wenn allerdings dadurch nachweisbar wäre, dass ein FD gekündigt wird, weil er seine vertragsgemäßen Freiheiten auch häufig nutzt, dann wäre das ja ein Indiz, dass der Freie Dienstvertrag nicht zutrifft, sondern es sich dabei um ein verstecktes Anstellungsverhältnis handelt.

Bei Mjam sind viele inoffizielle Kündigungsgründe über das Batch-System geregelt (Quizfrage: Wer weiß, welche das sind?). Wenn du im niedrigsten Batch bist und einen Monat lang nicht arbeitest, wirst du möglicherweise gekündigt. Wenn du aber weiterhin bei Mjam arbeiten willst, bewirbst du dich einfach erneut, und wirst höchstwahrscheinlich auch wieder aufgenommen. So weit so gut. Außer du bist

Blacklisted: 

Was aber, wenn du plötzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt wirst, obwohl du seit Jahren zuverlässig und regelmäßig deinen Job machst? Du wirst wissen wollen, warum du gekündigt wurdest. Du hast dir vielleicht extra für diesen Job um ca 3000€ ein E-Bike gekauft um 60 h pro Woche zu fahren und nach Abzahlung des E-Bikes viel Geld zu verdienen. Dann kommt eine Beschwerde von einer Kundin oder einer Restaurant-Mitarbeiterin, und du bekommst keine Chance eine Stellungnahme abzugeben. Was du dazu zu sagen hast, ist egal, der Vorwurf ist grob und der schriftlichen Beschwerde einer Kundin wird mehr Glauben geschenkt, als einem langjährigen Mitarbeiter. Vielleicht gab es davor schon eine Beschwerde gegen dich, zu der deine Position auch nicht zählte. Es gibt keinen Betriebsrat für dich. Es gibt kein Arbeitsgesetz für dich. Es gibt keinen fairen Prozess für dich. Du bist einer von 2000 Fahrern, deren Namen und Gesichter völlig austauschbar sind.

Es gibt jeden Tag viele Beschwerden auf dem Tisch vom Management und es gibt jeden Monat rund 200 neue Bewerber*innen. Man könne nicht jeder Beschwerde nachgehen, sagt das Management, kündigt dich und setzt dich auf eine Blacklist, für den Fall, dass du dich nochmal bewerben möchtest. Es ist nicht beabsichtigt, dass du siehst, wenn du auf einer Blacklist bist. Aber ist das datenschutzrechtlich überhaupt in Ordnung?

Eine Personalakte von Mitarbeiter*innen darf auch Beschwerden und Abmahnungen enthalten. Wenn die Vorwürfe jedoch nicht stimmen, müssen sie aus der Akte entfernt werden. Ohne Stellungnahme der Betroffenen zu den Vorwürfen ist diese Akte unvollständig und die Vorwürfe nichtig. Die Führung einer solchen Akte ist jedenfalls nicht zulässig, wenn die betroffene Person nicht darüber in Kenntnis gesetzt und dem nicht zugestimmt hat. Bei EDs ist die zulässige Sammlung und Aufzeichnung ihrer persönlichen Daten in der Betriebsvereinbarung geregelt. Für Disziplinarmaßnahmen braucht es erneut eine Betriebsvereinbarung. Für FDs gibt es nichts dergleichen und bis dato haben die allermeisten FDs bei ihrem Onboarding auch nichts entsprechendes unterschrieben. Somit zweifle ich stark an der Rechtmäßigkeit einer solchen Blacklist und rate jedem aktuellen und ehemaligen Kollegen mit freiem Dienstvertrag, ein Datenauskunftsbegehren an das Unternehmen zu senden.

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