Sonderurlaub

Bei Sonderurlaub handelt es sich um zusätzliche Tage zu deinem normalen Urlaubsanspruch von 5 Wochen im Jahr. Den Sonderurlaub kann man nur in besonderen Fällen nehmen!

Mein Kind ist plötzlich krank geworden - was kann ich tun?

Als Elternteil hat man pro Arbeitsjahr 1 Woche Anspruch auf Pflegefreistellung, das gilt auch für nähere Angehörige oder wenn die betreuende Person erkrankt ist und das Kind trotzdem betreut werden muss. Wenn das aufgebraucht ist kann man ebenfalls selbst ohne Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub dafür aufwenden, jedoch muss man dem Arbeitgeber das sofort mitteilen!

Wer sind nahe Angehörige?

Nahe Angehörige sind EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder, Enkel und Urenkel sowie im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kinder von EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und LebensgefährtInnen.

Nähere Informationen findest du hier.

Habe ich für sonstige Ereignisse noch Anspruch auf freie Tage?

Ja, bei einem Anstellungsverhältnis. Dank des Kollektivvertrags hast du für verschiedenes Anspruch: bei eigener Eheschließung 2 Tage, bei Entbindung der Partnerin sofern eine mindestens 6 monatige Lebensgemeinschaft gegeben ist 2 Tage, Bei Tod des Partners/der Partnerin oder eigenes Kindes 3 Tage, bei den Eltern oder Geschwistern 2 Tage, bei Umzug mit eigenem Mobiliar 1 Tag, Teilnahme an Beerdigung von Großeltern oder Schwiegereltern 1 Tag, Teilnahme der Eheschließung der Kinder, Geschwister und Eltern 1 Tag.

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